Über die Stiftung

Seit Beginn der Christianisierung in Bayern haben die katholischen Bischöfe Bildung und Erziehung
in hervorragender Weise gepflegt. Mit der nachhaltigen Sicherung des Bestands kirchlicher Bildungseinrichtungen unterstützt die Bischof-Arbeo-Stiftung für kirchliche Schulen und Bildungshäuser in der Erzdiözese München und Freising (im Folgenden: Bischof-Arbeo-Stiftung) die Verkündigung und
ein Grundanliegen der katholischen Kirche (Can. 793 – 806 CIC).


Die Erzdiözese hat am 5. Mai 1993 eine auf Dauer angelegte zweckbestimmte Stiftung errichtet,
deren jährliche Erträgnisse gemäß den gesetzlichen Regeln des Bayerischen Stiftungsgesetzes für
Zwecke der Bildung eingesetzt werden sollen. Damit soll die Förderung von Bildung und Erziehung in
der Erzdiözese München und Freising zusätzlich zu den wechselhaften Einkünften aus Sammlungen
und Kirchensteuern nachhaltig sichergestellt werden.


Die Bischof-Arbeo Stiftung ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gem. Art. 21 ff. des
Bayerischen Stiftungsgesetzes.

Die Stiftung hat die Aufgabe und das Ziel, kirchliche Schulen, Kindergärten und -krippen sowie
außerschulische Bildung in sonstigen kirchlichen Bildungshäusern in der Erzdiözese München und
Freising durch Bereitstellung von Gebäuden und/oder Betriebszuschüssen zu fördern. Die Stiftung
erfüllt ihren Stiftungszweck durch Bereitstellung ihrer Betriebsmittel und Gebäude insbesondere an die
Erzdiözese München und Freising, die sie ausschließlich zu den genannten Zwecken verwenden darf.